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Autor: VSS-Marketing | ||
Die Qualitätssicherung im Brandschutz erfährt eine neue Priorität gemäss den neuen BSR-11-15. Definiert sind die minimalen Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz über alle Phasen von Bauten, Gewerken und Anlagen. Diese definiert Prozesse und regelt die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Bauherr, Nutzer, Brandschutzbehörden, Planer und Unternehmer). Die Qualitätssicherungspflicht ist während dem gesamten Lebenszyklus von Bauten, Gewerken und Anlagen sicherzustellen, regelmässig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Qualitätssicherungspflicht ist durch Eigen- oder Fremdüberwachung zu gewährleisten. Die VSS Brandschutz AG unterstützt Bauherren bereits bei der strategischen Planung des baulichen-, technischen- und betrieblichen Brandschutzes. Auf die Brandschutzplanung sollte von Beginn an nicht verzichtet werden, da Brandschutzkonzepte Bestandteile des Bewilligungsverfahrens sind. VSS Brandschutz AG ist Ihr kompetenter und professioneller Partner bei der Festlegung der Qualitätssicherungsmassnahmen sowie deren Durchführung und begleitet Sie während des gesamten LifeCycle einer Baute. Weitere Informationen zu QS während der Realisierung finden Sie hier. Fordern Sie uns heraus. |
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