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Autor: VSS Brandschutz AG | ||
Die Frage nach der Zuständigkeit des Eigentümers ist in den Grundzügen in der neuen Brandschutzrichtlinie 11-15 festgehalten. Die Verantwortung des Eigentümers/Nutzers nimmt eine zentrale Bedeutung ein. Die wichtigsten Elemente der Zuständigkeit:
Die Stabilität wird zu Beginn des Projektes mit der Projektorganisation gelegt.
Zur Interpretation hilft der "Die Verantwortung des Eigentümers/Nutzers (BH) im Lebenszyklus rund um den Brandschutz". Verantwortung der Eigentümer/Nutzer Neftenbach, 06.11.2014 |
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