Wichtig ist bei der Brandschutzplanung, dass die entsprechende Anforderungen und Nachweisverfahren definiert sind, sowie die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Brandschutzplanung ist Bestandteil des Bewilligungsverfahrens und die Brandschutzbehörde entscheidet über die Zulässigkeit des Nachweisverfahrens.
Auf die Brandschutzplanung kann und sollte daher von Beginn an nicht verzichtet werden.
Bei kleineren Bauvorhaben kann eine Bewilligung anhand der Brandschutzplanung im vereinfachten Verfahren geprüft werden.
Unser Anspruch: